Handwerkerparkausweis

Parken erlaubt! - Der Handwerkerparkausweis der TechnologieRegion Karlsruhe

Einfach in der Innenstadt parken!

Der Handwerkerparkausweis ist die Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe in der TechnologieRegion Karlsruhe, um bei Kundenterminen, Einsätzen und Lieferungen besser einen Parkplatz zu finden.

Durch die gegenseitige Anerkennung der regionalen Handwerkerparkausweise der TechnologieRegion Karlsruhe und der Metropolregion Rhein-Neckar können Handwerksbetriebe aus der TechnologieRegion Karlsruhe auch im Rhein-Neckar-Gebiet ihre Fahrzeuge in definierten Sonderzonen abstellen.

Der Ausweis der TechnologieRegion Karlsruhe ist einzigartig und erspart gerade den Handwerkern mit häufig wechselnden Einsatzstellen den Weg zu den jeweils örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

Der Original-Ausweis muss immer bei der Nutzung im Sichtbereich der Frontscheibe platziert werden!

Der Ausweis gilt von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr

  • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (Zeichen 286/290 StVO, ausgenommen Ladezonen, Elektro-Tankstellen, Elternhalt und Flächen für Einsatzfahrzeuge)
  • in verkehrsberuhigten Bereichen 
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten 
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht 
  • auf Bewohnerparkplätzen

Wer kann den Handwerkerparkausweis beantragen?

Grundsätzlich alle Handwerksbetriebe aus der TechnologieRegion Karlsruhe, die bei der Handwerkskammer eingetragen oder gemeldet sind.

Der Ausweis gilt ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr

  • in der TechnologieRegion Karlsruhe für die Städte Baden-Baden, Bretten, Bruchsal, Bühl, Ettlingen, Gaggenau, Karlsruhe, Rastatt, Rheinstetten, Stutensee, Waghäusel und die Landkreise Karlsruhe und Rastatt 
  • in der Metropolregion Rhein-Neckar 
  • für Fahrzeuge bis max. 7,5 Tonnen, die sich für Material- und Werkzeugtransporte bzw. als Service- oder Werkstattwagen eignen sowie für überwiegend als Firmenfahrzeug genutzte Kombis. Schlichte Personenkraftwagen ohne besonderen Laderaum erhalten eine Genehmigung nur in Verbindung mit einem Anhänger.

Hier gibt es den Informationsflyer mit Beantragungsformular zum Download.