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Familie

Die Familie nach Deutschland nachziehen – ein großer Schritt. Bei uns wird Familienfreundlichkeit großgeschrieben und schafft Lebensqualität. Gerade die Balance von Arbeit, Familie und Gesundheit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewinnt für viele Arbeitnehmer:innen immer mehr an Bedeutung. 

Hierfür setzen wir uns ein! Die TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) bietet Ihren Kindern hervorragende Schulen und Betreuungsangebote, kinderfreundliche Freizeitmöglichkeiten, viele Bildungsangebote und spannende Berufsperspektiven für die Eltern. 

Erfahren Sie mehr zum Nachzug der Familie und was Sie im Familienleben in der TRK erwartet. 

Auf dieser Seite:

Kinderbetreuung

Sie wollen Ihre Kinder durch andere Personen oder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen? Im folgenden Abschnitt finden Sie alles Wissenswerte über die verschiedenen Optionen sowie eine Auflistung der bilingualen Betreuungsmöglichkeiten in der TRK.

Ein Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe oder in einer altersgemischten Gruppe mit Plätzen für Kinder dieser Altersgruppe) oder in einer Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten oder in einer altersgemischten Gruppe).

In Deutschland unterscheidet man staatliche und private Kindergärten beziehungsweise Kindertagesstätten. Die Wahl des staatlichen Kindergartens hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Sie können Ihr Kind also nur in einen Kindergarten oder einer Kindertagesstätte Ihres jeweiligen Wohnortes schicken. Die Vergabe der Kindergartenplätze geschieht oft schon im März und in vielen Kindergärten gibt es bereits lange Wartelisten. Es ist also sehr wichtig, rechtzeitig an die Kinderbetreuung zu denken.

Alternativ zu den Kindergärten gibt es Tagesmütter, die die Betreuung meistens bei sich zu Hause anbieten. Tagesmütter sind zertifiziert und zur Betreuung von Kindern berechtigt. Eine weitere Alternative sind Eltern-Kind-Gruppen. Hier wird eine private Betreuung von Eltern organisiert, meistens mit Unterstützung von pädagogischem Personal.

Freie Plätze in Kindergärten, bei Tagesmüttern und in Eltern-Kind-Gruppen werden oft in der regionalen Elternzeitschrift wie zum Beispiel dem Karlsruher Kind inseriert. Außerdem gibt es zum Beispiel das Angebot der Muttersprachlichen Kitalots:innen.

 

Im Landkreis Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind in eine bilinguale Kindertagesstätte zu schicken. Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht der deutsch-französisch- und deutsch-englischsprachigen Kinderbetreuungshorte. Es gilt stets die Angebote des jeweiligen Wohnortes zu betrachten.

Deutsch-Französische Kindertagesstätten

Hertzstr.21b
D – 76187 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721 476 7802
Fax: + 49 (0) 721 484 7824
E-Mail: [email protected]
Zur Website

Angebotsformen und Belegung: In drei altersgemischten Ganztagesgruppen werden 45 Kinder im Alter zwischen 1 – 6 Jahren betreut.

Öffnungszeiten:
Ganztagesgruppen von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Kindergrippe an der Europäischen Schule Karlsruhe
Albert-Schweitzerstr. 1a
D – 76139 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721 680 69 2510
Fax: +49 (0) 721 680 69 2525
E-Mail: [email protected]
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Angebotsformen und Belegung: In vier Kinderkrippen werden 40 Kinder im Alter zwischen 2 Monaten bis zu 3,5 Jahren betreut.


Öffnungszeiten:
Krippen von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr.

An der RaumFabrik 8
D – 76227 Karlsruhe
Tel. + 49 (0) 721 464 710710
Fax: +49 (0) 721 464 710719
E-Mail: [email protected]
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Angebotsformen und Belegung: In fünf altersgemischten Früh- und Ganztagesgruppen sowie einer Krippe werden 88 Kinder im Alter zwischen 2 Monaten bis zu 6 Jahren betreut.


Öffnungszeiten:
Ganztagesgruppen: 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Welfenstr.30
D – 76137 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721 819 89315
Fax: +49 (0) 721 819 89316
E-Mail: [email protected]
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Angebotsformen und Belegung: In drei altersgemischten Ganztagesgruppen werden 45 Kinder zwischen 1 – 6 Jahren betreut.


Öffnungszeiten:
Ganztagesgruppen von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr.

G.-Braun-Str. 16
D – 76187 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721 531 69797
Fax: +49 (0) 721 531 69798
E-Mail: [email protected]
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Angebotsformen und Belegung: In vier altersgemischten Früh- und Tagesgruppen sowie zwei Kinderkrippen werden 83 Kinder im Alter zwischen 1 – 6 Jahren betreut.


Öffnungszeiten:
Ganztagesgruppen und Krippe: 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr,
Frühgruppe: 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr.

Theodor-Rehbockstr.2
D – 76131 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721 476 9674
Fax: +49 (0) 721 476 9746
E-Mail: [email protected]
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Angebotsformen und Belegung: In zwei altersgemischten Ganztagesgruppen, einer altersgemischten Frühgruppe und einer Krippe werden 55 Kinder im Alter zwischen 1 bis zu 6 Jahren betreut.

 

Öffnungszeiten:
Ganztagesgruppen und Krippe: 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr,
Frühgruppe: 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr.

Deutsch-französischer Kindergarten Le petit prince AWO KV Baden-Baden e.V.

Schwarzwaldstraße 101

76532 Baden-Baden

Deutsch-Englische Kindertagesstätten

Kindergrippe an der Europäischen Schule Karlsruhe
Albert-Schweitzerstr. 1a
D – 76139 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721 680 69 2510
Fax: +49 (0) 721 680 69 2525
E-Mail: [email protected]
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Angebotsformen und Belegung: In vier Kinderkrippen werden 40 Kinder im Alter zwischen 2 Monaten bis zu 3,5 Jahren betreut.


Öffnungszeiten:
Krippen von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr.

Schillerstr.41
D – 76135 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721 841020
Fax: + 49 (0) 721 8314889
E-Mail: [email protected]
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Angebotsformen und Belegung: In zwei Ganztagesgruppen werden 40 Kinder im Alter zwischen 3 bis zu 6 Jahren betreut.


Öffnungszeiten:
Ganztagesgruppen von 6.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

Deutsches Schulsystem

Schulpflicht in Deutschland

In ganz Deutschland besteht eine Schulpflicht. Schulpflichtig sind alle Kinder und Jugendliche, deren Eltern ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Arbeits- oder Ausbildungsstätte in Deutschland haben.

Die Schulpflicht umfasst die Teilnahme am Unterricht und an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule sowie die Einhaltung der Schulordnung der besuchten Schulart. Die große Mehrheit der Schulen in Deutschland wird vom Staat betrieben. Ihre Kinder können diese Schulen daher kostenlos besuchen.

Der Schulstart: die Grundschule

Kinder, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet haben, also ihren sechsten Geburtstag gefeiert haben, sind schulpflichtig und zum Besuch einer Grundschule verpflichtet.

Seit dem Schuljahr 2005/2006 ist eine Erweiterung der Stichtagsflexibilisierung auf das gesamte sechste Lebensjahr (vom 1. Oktober bis 30. Juni) erfolgt. Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 30. Juni sechs Jahre alt werden, können auch ohne weitere Formalitäten von den Eltern zur Schule angemeldet werden. Über die Einschulung entscheidet wie bisher die Schulleitung.

Hinweis

In der Regel versendet die jeweilige Grundschule Einladungen mit den Einschulungsterminen an die Eltern. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sich die Eltern persönlich an die Grundschule ihres Wohnsitzes wenden.

In welche Grundschule das Kind gehen soll, kann nicht frei ausgewählt werden. In der Regel wird das Kind jene Grundschule besuchen, in deren Bezirk die Eltern ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann Ihr Kind auf Antrag den Schulbezirk wechseln und in einer anderen Grundschule eingeschult werden. Der Besuch der Grundschule dauert vier Schuljahre.

Zur Schulanmeldung müssen das Kind vorgestellt und folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Personalausweis des Sorgerechtsinhabers (in der Regel Mutter oder Vater)
  • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Kindes
  • Meldebestätigung des Schulverwaltungsamtes

Im Anschluss an die Grundschule muss eine der weiterführenden Schularten besucht werden: Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder allgemeinbildendes Gymnasium (Sekundarstufe I). Die Besuchspflicht beträgt fünf Jahre.

Weiterführende Schularten in Deutschland

Zentrales Bildungsziel der Werkrealschule und Hauptschule ist es, die Begabungspotenziale der Schülerinnen und Schüler zu erkennen, zu fördern und so zu gelingenden Bildungsbiografien beizutragen. Pädagogisches Leitprinzip ist eine durchgängige individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler und eine verstärkte Berufswegplanung in allen Klassenstufen.

Ein zentrales Element der Werkrealschule und Hauptschule sind die Wahlpflichtfächer

  • Gesundheit und Soziales,
  • Wirtschaft und Informationstechnik sowie
  • Natur und Technik.

Diese werden in den Klassenstufen 8 und 9 und 10 unterrichtet. Sie bieten ein nachhaltiges Konzept zur breiten beruflichen Orientierung, das Raum zur Gestaltung nach den schulischen Bedürfnissen eröffnet. Die Wahlpflichtfächer sollen eine Orientierung für die Ausbildungsentscheidung bieten.

Prinzip der Werkrealschule und Hauptschule ist eine durchgängige individuelle Förderung in allen Klassenstufen.

Die Realschule vermittelt in sechs Schuljahren (Klassen 5 bis 10) eine in sich abgeschlossene, erweiterte allgemeine Bildung und ein vertieftes Grundwissen. Hiermit wird die Grundlage für praktisch orientierte Berufe gelegt, in denen Aufgaben mit gehobenen Ansprüchen an Selbstständigkeit, Verantwortung und Menschenführung zu bewältigen sind.

Mit bestandener Abschlussprüfung nach der 10. Klasse erwerben die Schülerinnen und Schüler den mittleren Bildungsabschluss (mittlere Reife).

Der Realschulabschluss berechtigt

  • zur Aufnahme einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und in einem geregelten Ausbildungsgang
  • zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufsfachschulen
  • zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufskollegs und
  • zum Übergang in ein berufliches oder allgemeinbildendes Gymnasium.

Auch hier können Ihre Kinder einen Wechsel vornehmen, zum Beispiel von einer Realschule auf ein Gymnasium. Voraussetzung hierfür sind gute bis sehr gute schulische Leistungen.

Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke, sozial gerechte und den demokratischen Werten besonders verpflichtete Schule, die alle Bildungsstandards der allgemeinbildenden Schulen anbietet.

Die Gemeinschaftsschule kann die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I), gegebenenfalls auch die Klassen 1 bis 4 (Primarstufe) und 11 bis 13 (Sekundarstufe II) umfassen. Bis zum Ende der Sekundarstufe I bleiben dabei alle Abschlussmöglichkeiten offen.

Mögliche Abschlüsse:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
  • Realschulabschluss nach Klasse 10
  • Abitur nach der Sekundarstufe II (drei weitere Jahre nach Klasse 10) entweder bei ausreichender Schülerzahl an der Gemeinschaftsschule selbst oder an einem anderen allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasium.

Ein Wechsel aus einer Gemeinschaftsschule ist an jede allgemeinbildende Schule in Baden-Württemberg und Deutschland jederzeit möglich. In Baden-Württemberg kann darüber hinaus ab Klasse 8 an ein berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform gewechselt werden.

Eine Gemeinschaftsschule kann unabhängig vom Wohnort des Kindes ausgesucht werden, es gibt keine Bindung an einen bestimmten Schulbezirk.

Das allgemeinbildende Gymnasium vermittelt eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur allgemeinen Studierfähigkeit führt.

Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 wurde in Baden-Württemberg allgemein für alle Schülerinnen und Schüler, die in die fünfte Klasse aufgenommen werden, das achtjährige Gymnasium eingeführt. Informationen darüber finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums im Kapitel zum allgemeinbildenden Gymnasium.

Das Kultusministerium bietet im Rahmen eines Schulversuchs mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 an insgesamt 44 ausgewählten Schulen die Möglichkeit für einen alternativen neunjährigen Weg zum Abitur am allgemeinbildendenden Gymnasium an. Die Standorte der Modellschulen und weitere Informationen finden Sie im Kapitel “Modellversuch G8/G9” ebenfalls auf den Seiten des Kultusministeriums.

Das allgemeinbildende Gymnasium wird angeboten als:

  • Gymnasium mit sprachlichem Profil
  • Gymnasium mit humanistischem Profil
  • Gymnasium mit naturwissenschaftlichem Profil
  • Gymnasium mit Profil Bildende Kunst
    Gymnasium mit Musikprofil
  • Gymnasium mit Sportprofil
  • Gymnasium in Aufbauform (ab Klasse 7 beziehungsweise ab dem Einführungsjahr der gymnasialen Oberstufe)

Mit dem Abschluss der Klasse 10 beziehungsweise Klasse 11 in den G9-Modellschulen (Ende der Sekundarstufe I) wird den Schülerinnen und Schülern die mittlere Reife (Fachschulreife) zuerkannt.

Mit bestandener Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt und damit die allgemeine Studierfähigkeit bescheinigt.

Wird der Besuch des Gymnasiums nach einem Jahr im Kurssystem abgeschlossen oder die Abiturprüfung nicht bestanden, kann beim Gymnasium zu einem späteren Zeitpunkt das Zeugnis der „Fachhochschulreife“ beantragt werden. Wenn der schulische Teil der Anforderungen erbracht wurde und der Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder eines einjährigen Praktikums (einschließlich eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder eine dem entsprechende Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes) vorliegt, kann das Gymnasium die Fachhochschulreife ausstellen. Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an den Fachhochschulen in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

Die große Mehrheit der Schulen in Deutschland wird vom Staat betrieben. Daneben stehen Ihnen natürlich private und internationale Schulen offen, für die allerdings Gebühren anfallen.

Träger einer privaten Schule können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts (z.B. Stiftungen, Vereine, Kirchen, Unternehmen) sein.

Privatschulen gibt es im allgemeinbildenden Bereich und im Bereich der beruflichen Schulen (z.B. Berufsfachschulen, Berufskollegs, berufliche Gymnasien).

Privatschulen, die eine Entsprechung im öffentlichen Schulwesen haben, sind Ersatzschulen; auch die Freien Waldorfschulen fallen darunter.

Mit dem Besuch einer Privatschule (Ersatzschule) erfüllt Ihr Kind die gesetzliche Schulpflicht. Bei einer Ersatzschule können Sie als Eltern davon ausgehen, dass die Lehrziele, Einrichtungen sowie die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte nicht hinter denen an öffentlichen Schulen zurückstehen. Ersatzschulen ohne staatliche Anerkennung, sogenannte genehmigte Ersatzschulen, dürfen staatliche Abschlüsse nicht selbst vergeben, es finden externe Prüfungen (Schulfremdenprüfungen) statt. Erkundigen Sie sich daher, ob die Ersatzschule Ihrer Wahl staatlich anerkannt und somit berechtigt ist, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse zu erteilen.

 

Europäische Schule Karlsruhe

Die Europäische Schule Karlsruhe (ESK) mit Sitz in der Karlsruher Waldstadt ist eine von 14 Europäischen Schulen an Standorten von EU-Einrichtungen in ganz Europa. Die ESK ist eine zwischenstaatliche EU-Institution, die 1962 ursprünglich für die Kinder der Beamt:innen der Europäischen Institutionen gegründet wurde. Die Schule bietet heute auch Plätze für Schüler:innen, deren Eltern nicht einer Europäischen Institution angehören. Nahezu 900 Schülerinnen und Schüler aus mehr als 40 Nationalitäten werden an der Europäischen Schule Karlsruhe in fast allen 24 Amtssprachen der EU unterrichtet.
Um einen Platz an der Europäischen Schule Karlsruhe kann sich jeder bewerben!

Mehr dazu erfahren Sie auf dieser Website.

Kurz zusammengefasst: Das Schulsystem

  • In Deutschland besteht eine allgemeine Schulpflicht.
  • Die Schulpflicht, also der Pflichtaufenthalt (Vollzeitschulpflicht) in der Schule, beträgt bundesweit neun, höchstens zehn Jahre.
  • Die Erziehungsberechtigten haben für die Erfüllung der Schulpflicht Sorge zu tragen.
  • Die Grundschulzeit beträgt 4 Jahre. Die zu besuchende Grundschule wird anhand Ihrer Wohnadresse ermittelt, es besteht also keine freie Grundschulwahl.
  • Nach der Grundschule gibt es weiterführende Schularten: Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder das allgemeinbildende Gymnasium.
  • Der Besuch der Realschule endet mit der 10. Klasse und dem Erhalt der Mittleren Reife, welche Voraussetzung für die meisten Ausbildungsberufe ist.
  • Der Besuch des Gymnasiums endet nach der 12. oder 13. Klasse (abhängig vom G8/G9 Modell) mit dem Erhalt des Abiturzeugnisses, welches zu einem Studium an einer Universität/Hochschule berechtigt.

Freizeitmöglichkeiten für Familien mit Kindern

Sie sind mit Ihrer Familie in die TechnologieRegion Karlsruhe gezogen und möchten das vielfältige Angebot nutzen, das die TRK für Sie und Ihre Familie bereit hält? In diesem Bereich zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre gemeinsame Freizeit als Familie zu gestalten.

Deutschland ist ein Land der Spielplätze. In jedem Wohngebiet gibt es einen Spielplatz, der meist von den Kommunen betreut wird. Spielplätze sorgen für Spaß und Bewegung, daher empfehlen wir Ihnen mit Ihren Kindern die Spielplätze zu besuchen. Ihre Kleinen können dann in Sandkästen spielen oder auf Klettertürmen, Rutschen, Wippen und Schaukeln ihre Zeit verbringen.

Auch mit einem Tagesausflug zu einem der vielen Vergnügungsparks in Deutschland treffen Sie bestimmt den Nerv Ihrer Kinder. Neben Abenteuerparks im Freien stehen Ihnen Natur- und Tierparks wie der Zoo in Karlsruhe oder Aquarien mit allen erdenklichen Meeresbewohnern zur Auswahl. Wie das Leben auf dem Land aussieht, inmitten von Schweinen, Kühen und Getreideanbau, können Ihre Kinder auf einem der vielen Erlebnisbauernhöfe in ganz Deutschland kennenlernen. Und bei schlechtem Wetter rettet vielleicht ein Museumsbesuch den Tag. Schließlich begeistern moderne Museen mittlerweile mit Filmen und interaktiven Angeboten.

Weitere Informationen

Tipp!

Eine Möglichkeit, um Gleichgesinnte zu treffen, bieten Ihnen die Elterncafés. Im Sinne eines Eltern- und Familientreffpunkts kann man in diesen Cafés mit anderen Eltern in Kontakt kommen.

Eltern mit Kindern können in Elterncafés:

  • Kontakte knüpfen
  • Informationen austauschen
  • Fragen stellen
  • einen Kaffee trinken
  • Spielpartner:innen für ihre Kinder finden
  • einen STÄRKE Elternkurs besuchen
  • … und vieles mehr.

Nachzug Familienangehöriger

In diesem Bereich erklären wir Ihnen, wie der Familiennachzug bei EU-Bürger:innen als auch bei Bürger:innen aus Drittstaaten funktioniert.

Behördliche Voraussetzungen für den Familiennachzug

Kinder und Ehepartner:innen von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Mit dieser dürfen Sie:

  • nach Deutschland nachziehen und
  • eine Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung im gleichen Umfang ausüben, wie sie dem in Deutschland lebenden Familienmitglied gestattet ist.

Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:

  • eingetragene Lebenspartnerschaften im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • nach ausländischem Recht staatlich anerkannte Lebenspartnerschaften, die der deutschen eingetragenen Lebenspartnerschaft im Wesentlichen entsprechen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Sie können sie auf Antrag verlängern lassen. Die Erlaubnis Ihres Aufenthaltes richtet sich nach der Aufenthaltsdauer Ihres bereits in Deutschland lebenden Familienmitgliedes.

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ihr bereits in Deutschland lebendes Familienmitglied hat in Deutschland eine
    • Niederlassungserlaubnis,
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder
    • Aufenthaltserlaubnis und
    • ausreichenden Wohnraum zur Verfügung.
  • bei Ehegattennachzug zusätzlich:
    • Mindestalter beider Eheleute: 18 Jahre

Natürlich können Sie auch Ihre Kinder nach Deutschland mitbringen. Denn: Wenn Sie und Ihr:e Ehepartner:in eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben oder Sie als Alleinerziehende:r das Sorgerecht haben, bekommen Ihre Kinder im Alter von bis zu 16 Jahren ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.

 

Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis bei Kindern sind:

  • bei Nachzug von Kindern zwischen 16 und 18 Jahren zusätzlich:
    • Das Kind darf nicht verheiratet, geschieden oder verwitwet sein;
    • Das Kind darf nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Für Kinder über 16 Jahren gelten spezielle Regeln. Diese erfragen Sie am besten in der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes oder in einer Ausländerbehörde in Deutschland. 

Wir sind für Sie da!
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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